Der Chemnitzer FC wurde vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt. Damit wurde der Verein für den mangelnden Schutz gegnerischer Mannschaften bestraft. Im April diesen Jahres wurden währen zwei Punktspielen unter anderem Feuerwerkskörper aus dem Chemnitzer Fanblock auf das Spielfeld geworfen. Die Spiele mussten unterbrochen werden.
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